Urteil vom 23. Juli 2002
X. ________ GmbH,
Beklagte und Berufungsklägerin
gegen Stadt Luzern
„Als die Stadt Luzern (Klägerin) im Jahre 1999 ihren Internetauftritt vorbereitete, stellte sie fest, dass der erwähnte Domain-Name bereits von der Beklagten besetzt war. Sie wandte sich am 10. Februar 1999 an die Beklagte und verlangte, dass diese ihr die Internet-Adresse „luzern.ch“ unentgeltlich abtrete (Art. 64 Abs. 2 OG).
1999 erst stellte sie fest? Nun ja, jedenfalls wurde gemäss SWITCH-whois www.stadtluzern.ch schon am 11.11.1996 und www.stadt-luzern.ch am 11.08.1998 registriert. Oder waren das auch andere?
Der durchschnittliche Internet Benutzer erwartet deshalb auf den
Internet-Site der Klägerin zu gelangen, wenn er in seinem Computer die
Adresse „www.luzern.ch“ eingibt.
Aber nein, liebes Bundesgericht, der Schweizer Internet Benutzer erwartet unter www.schweiz.ch nicht die Eidgenossenschaft, unter www.zuerich.ch weder Stadt noch Kanton Zürich und unter www.luzern.ch nicht die Stadt Luzern.
Er vermutet dort nicht nur Informationen über die Klägerin, sondern auch Informationen und Angebote von der Klägerin zu finden, insbesondere solche, die offizielle und offiziöse Institutionen, den amtlichen Bereich, den Fremdenverkehrsbereich oder Veranstaltungen betreffen.
Lustig ist, das genau fand der Besucher auf der „alten“ luzern.ch-Site. Seit luzern.ch im Besitz der Stadt ist muss der Besucher sich doch etwas mehr durchklicken, um an diese Infos zu kommen.
Diese Feststellung wird namentlich nicht durch die unrichtige Behauptung der Beklagten entkräftet, dass die Domain-Namen „www.zuerich.ch“ und „www.winterthur.ch“ beide Privaten gehörten, die darunter ihre Internet Seiten publizierten.
whois zuerich.ch -> Domain name: zuerich.ch -> Holder of domain name: ->
Jean Frey AG.
Was die behauptete Gleichnamigkeit zum Kanton Luzern angeht, ist zu bedenken, dass sich der Stand Luzern, der 1332 der Eidgenossenschaft beitrat, in der damaligen Epoche auf das Gebiet beschränkte, das unmittelbar um die gleichnamige Ortschaft lag. ….Der Kanton vergrösserte sich in der Folge allmählich, bis er Ende des 15. Jahrhunderts, vorbehältlich einer Gebietsumteilung im Jahre 1803, die aktuellen Grenzen erreichte ….Aus diesen historischen Ausführungen folgt, dass das Wort „luzern“ klarerweise die Stadt bezeichnet, die schon einige Jahrhunderte vor dem Kanton Luzern existierte.
Äh, hmm, nein, Luzerner bin ich also nicht. Und Sie? Wo waren Sie anno 1332?