Urteil vom 23. Juli 2002 X. ________ GmbH, Beklagte und Berufungsklägerin gegen Stadt Luzern „Als die Stadt Luzern (Klägerin) im Jahre 1999 ihren Internetauftritt vorbereitete, stellte sie fest, dass der erwähnte Domain-Name bereits von der Beklagten besetzt war. Sie wandte sich … BGer weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden